Rechtsanwalt Dr. iur. Schaub aus Herten hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: eBay: Angabe des Grundpreises bereits in der Angebotsübersicht erforderlich
Der Grundpreis ist im Vergleich zur übrigen Beschreibung klar hervorzuheben und für den Nutzer unübersehbar zu positionieren.
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