Donnerstag, 9. Februar 2012

Aktuelles zum Straf- und Strafverfahrensrecht

Der 2. Strafsenat hat in einer Strafsache, in der er am 11. Januar 2012 die Hauptverhandlung wegen Bedenken an der Ordnungsgemäßheit seiner Besetzung ausgesetzt hatte, am 8. Februar 2012 erneut verhandelt. Er hat nunmehr in der Sache entschieden und die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision verworfen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.02.2012

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