Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil den Antrag zweier Bundestagsabgeordneter gegen die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kompetenzen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) neu geregelte Übertragung von Beteiligungsrechten des Deutschen Bundestages auf ein Sondergremium für überwiegend begründet erachtet.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.02.2012
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