Donnerstag, 20. Oktober 2011

Bundesgerichtshof zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Bankräuber aufgehoben und den Wegfall der Unterbringung angeordnet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2011

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