Mittwoch, 20. Juli 2011

Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu Recht von an ihr beteiligten Arbeitgebern sogenannte Sanierungsgelder gefordert hat.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2011

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