Mittwoch, 1. Juni 2011

Bundesgerichtshof zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein können.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.06.2011

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