Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in der Revisionsinstanz über die Teilklage eines Aktionärs der Deutschen Telekom AG (im Folgenden: Telekom) wegen ihres Erwerbs von UMTS-Lizenzen bei der in Deutschland im Jahr 2000 durchgeführten Versteigerung gegen die beklagte Bundesrepublik Deutschland als damals herrschendes Unternehmen auf Zahlung von Schadensersatz von 50.000,00 € an die Telekom zu befinden. I. Die Telekom rechnete sich - wie die meisten führenden europäischen Telekommunikationsunternehmen - um die Jahrtausendwende von der UMTS-Technologie große Chancen zur Erschließung neuer Umsatz- und Gewinnquellen sowie zur Vergrößerung der Marktabdeckung aus und entschloss sich deshalb dazu, auf allen für sie wichtigen europäischen Märkten UMTS-Lizenzen zu erwerben. Dementsprechend ersteigerte sie u. a. bei der UMTS-Versteigerung in Großbritannien eine solche Lizenz für ca. 6,7 Mrd. €.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2008
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