In zwei Beschlüssen hat sich der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute mit der Regulierung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze auseinandergesetzt. Wesentliche Fragen der Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (ARegV), die auch Gegenstand weiterer bereits anhängiger Gerichtsverfahren sind, wurden dabei geklärt.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2011
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