Donnerstag, 30. Juni 2011

Altersunterhalt � nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.06.2011

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