Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten G. wegen Mordes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe, sowie den Angeklagten H. wegen Anstiftung zum Mord in zwei Fällen jeweils zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es hat bezüglich beider Angeklagter die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt und hat die Unterbringung des Angeklagten G. in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte H., ein 1964 geborener Serbe, am 13.11.2003 in einer Gaststätte in Offenbach mit deren Wirt in Streit geraten, nachdem er angetrunken eingetreten war, den Wirt wegen einer streitigen Geldforderung beschimpft und dann versucht hatte, diesen mit einem Barhocker zu schlagen. H. war darauf von dem Wirt und dessen Aushilfen, zwei 16- und 17jährigen Brüdern, mit Schlagstöcken bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt worden. Auf Grund dieses Geschehens fasste H. den Plan, den Wirt, die beiden Jugendlichen wie auch deren Vater, den er ebenfalls für einen der Beteiligten an der Prügelei hielt, töten zu lassen, um sich an ihnen zu rächen. Hiermit beauftragte der H. in Serbien den Angeklagten G., einen 1978 geborenen ehemaligen serbischen Grenzschutzsoldaten, den er im Dezember 2003 als Türsteher für eine von ihm in Serbien betriebene Diskothek anwarb. G. erklärte sich bereit, die vier Männer ohne eine Bezahlung, allein als Gefälligkeit für seinen Arbeitgeber H., zu töten.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.02.2008
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