Donnerstag, 26. Mai 2011

Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland

Ist für einen Arbeitsvertrag deutsches Recht maßgeblich, so ist die Frage, ob ein Betriebsübergang erfolgt, nach § 613a BGB zu beurteilen. Das gilt auch dann, wenn ein Betriebsteil in die Schweiz verlagert wird.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.05.2011

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