Donnerstag, 28. April 2011

Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

Die Anweisung an einen Arbeitnehmer, mit asbesthaltigem Material ohne Schutzmaßnahmen zu arbeiten, kann die bewusste Inkaufnahme von Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers beinhalten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2011

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