Freitag, 8. April 2011

Bundesgerichtshof zum Zitat im Geschmacksmusterrecht

Der u. a. für das Geschmacksmusterrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht "zum Zwecke des Zitats" nach § 40 Nr. 3 GeschmMG zulässig ist, wenn sie ausschließlich Werbezwecken dient.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2011

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