Donnerstag, 3. Februar 2011

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen vor

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union heute Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen vor

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.02.2011

Haben Sie noch Fragen zum Urheberrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Urheberrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.