Montag, 31. Januar 2011

Bundesgerichtshof stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision eines Angeklagten zu entscheiden, der vom Landgericht Landshut wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten und dazu verurteilt wurde, dem Tatopfer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2011

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