Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten O. wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe und die Angeklagten K. und E. wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat bezüglich aller Angeklagter die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Landgerichts verdienten die drei heute zwischen 28 und 34 Jahre alten, in Heppenheim lebenden Angeklagten gemeinsam Geld mit fingierten und gegenüber den Versicherern betrügerisch abgerechneten Autounfällen. Sie verwickelten ihr späteres Opfer A.K., einen bis dahin unbescholtenen 24jährigen Mann, in dieses Geschäft, indem der Angeklagte O. ihn überredete, sich mit einem Leasingfahrzeug seiner Mutter an einem solchen fingierten Unfall zu beteiligen. Als sich in der Folge die Schadensabwicklung als schwierig herausstellte, kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Angeklagten O. und A.K. über die Auszahlung der Schadenssumme. Zudem fand A.K. durch Nachforschungen die tatsächlichen Personalien des Angeklagten O. heraus, der zur Tatzeit mit mehreren Haftbefehlen gesucht wurde und deshalb damals unter einem falschen Namen auftrat.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.07.2008
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