Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB wegen jeweils mehrerer Fälle des Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue, der Steuerhinterziehung und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Verurteilung liegen im Wesentlichen folgende Feststellungen des Landgerichts zugrunde:
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2010
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