Donnerstag, 28. Oktober 2010

Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Amateurfußballspiele

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2010

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