Freitag, 24. September 2010

Aktuelles zum Prüfungsrecht

Das im Dezember 2008 durch die Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“ (Konjunkturpaket II) sah unter anderem vor, dass der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder unterstützt. Die Umsetzung des Maßnahmenpakts erfolgte insoweit durch das am 6. März 2009 in Kraft getretenen Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG). Danach stellt der Bund die Finanzhilfen für die in den Förderbereich fallenden Investitionsmaßnahmen den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. In der zwischen Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Zukunftsinvestitionsgesetzes sind Berichts- und Nachweispflichten der Länder festgelegt. In § 7 Abs. 1 ZuInvG ist ein Rückförderungsanspruch des Bundes bei Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen bzw. zweckwidriger Verwendung der Finanzierungshilfen geregelt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2010

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