Donnerstag, 12. August 2010

Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nach § 12 des Abgeordnetengesetzes des Bundes eine monatliche Kostenpauschale, die etwa ein Drittel der gesamten Bezüge umfasst und nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz steuerfrei ist (sog. Abgeordnetenpauschale). Entsprechendes sieht § 6 des Abgeordnetengesetzes Baden-Württemberg für die Abgeordneten des dortigen Landtages vor.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.08.2010

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