Das Landgericht Kleve hat den Vater und den Bruder des Tatopfers - einer 20 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung - des gemeinschaft-lichen Mordes schuldig gesprochen und zur lebenslangen Freiheitsstrafe (Vater) bzw. zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten (Bruder) verurteilt. Außerdem hat es gegen einen weiteren Mitangeklagten wegen Beihilfe zum Mord eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verhängt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen eingelegten Revisionen des Vaters und des Gehilfen als unbegründet verworfen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.06.2010
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