Dienstag, 29. Juni 2010

E-Plus muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Mobilfunkbetreiber E-Plus nicht verpflichtet ist, die Nutzung seiner SIM-Karten in sog. GSM-Gateways zu gestatten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2010

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