Mittwoch, 16. Juni 2010

Bundesgerichtshof zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts

Der Bundesgerichtshof hatte die Rechtsfrage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingnehmer berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten zu verweigern, wenn er wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.06.2010

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