Montag, 3. Mai 2010

Bundesgerichtshof beschließt Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

Der Generalbundesanwalt hat gegen einen in Deutschland lebenden Kaufmann iranischer Herkunft wegen zahlreicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz Anklage zum Oberlandesgericht München erhoben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2002 bis 2006 unter Einschaltung von Tarnfirmen Güter im Wert von 575.000 € aus der Bundesrepublik Deutschland ohne die erforderliche behördliche Genehmigung in den Iran ausgeführt zu haben. Der Genehmigung hätte es wegen der militärischen Endverwendung der Gegenstände im Iran bedurft.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.2010

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