Am späten Nachmittag des 5. August 2008 tötete der Angeklagte N.A. den ehemals mit ihm befreundeten E.C. im Gewerbegebiet von Lotte-Wersen mit elf Messerstichen. Die vier weiteren Angeklagten, die mit N.A. verwandt oder verschwägert sind, erkannten und billigten das Vorhaben des N.A. spätestens, als sie diesen von hinten mit dem Messer auf das Opfer zukommen und auf es einstechen sahen. Einer der Angeklagten zeigte N.A. zudem mehrmals, wohin er stechen sollte; ferner "feuerten" er sowie die weiteren Angeklagten N.A. "bei dem Stechen an", einer von ihnen hielt zudem die Ehefrau des Opfers fest, um sie daran zu hindern, ihrem Ehemann zu helfen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2010
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