Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass die Betreiber eines Nachrichtensenders und eines Internetportals Auskunft über die an dem Tag erzielten Werbeeinahmen erteilen müssen, an dem sie das urheberrechtlich geschützte Recht des Herstellers eines Videofilms durch dessen Veröffentlichung schuldhaft verletzt haben.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: BGH zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.03.2010
Haben Sie noch Fragen zum Urheberrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Urheberrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.