Donnerstag, 5. November 2009

Urteil wegen Ermordung eines Kleinkindes durch seine Eltern ist rechtskräftig

Das Landgericht Marburg hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte J.H. wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und ihren Ehemann, den Angeklagten G.H., wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 3. September 2008 das landgerichtliche Urteil wegen mehrerer Verletzungen sachlichen Rechts aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Gießen zurückverwiesen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.11.2009

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