Donnerstag, 10. September 2009

Urteil wegen Doppelmordes in Dölzig bestätigt

Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen eines an seinen Eltern begangenen Doppelmordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2009

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