Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken, der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit dem Marburger Bund abgeschlossen worden ist (TV-Ärzte/TdL), sieht für Ärztinnen und Ärzte eine Eingruppierung in fünf Entgeltgruppen mit jeweils mehreren Entgeltstufen vor. Der Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe erfolgt nach den Zeiten ärztlicher Tätigkeit. Zu diesen Zeiten zählen nach dem TV-Ärzte/TdL nicht Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum (AiP), einem Ausbildungsabschnitt, der nach der Gesetzeslage zwischen 1985 und September 2004 zurückgelegt werden musste, um die ärztliche Approbation zu erlangen. Es handelt sich dabei auch nicht um Zeiten von Berufserfahrung aus nichtärztlicher Tätigkeit, die nach dem TV-Ärzte/TdL bei der Stufenfindung berücksichtigt werden können.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Entgeltsteigerung aufgrund von Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum (AiP)?
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.09.2009
Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.