Das Landgericht Hamburg hat den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. L., der als Rechtsbeistand auch Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer war, wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ferner hat es seine Ehefrau wegen Beihilfe hierzu und den Bezirksdirektor eines Versicherungsunternehmens D. wegen Bestechung in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des Rechtsanwaltsversorgungswerks
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2009
Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.