Das Landgericht Bremen hat den heute 51 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes an einer 73-jährigen Ladenbesitzerin aus Bremen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts suchte der Angeklagte den Laden des Opfers in der Nacht vom 16. auf den 17. Oktober 1987 auf, um wahrscheinlich eine Flasche Branntwein zu kaufen. Die Ladenbesitzerin ließ den Angeklagten trotz der späten Nachtstunde eintreten, weil sie ihn seit langem kannte. Es kam zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte in Wut geriet und die Ladenbesitzerin brutal vergewaltigte. Um seine Täterschaft zu verdecken, entschloss er sich zur Tötung. Er band der Ladenbesitzerin zunächst ein Handtuch um den Hals und zog es zu. Das Gewebe des Handtuchs war jedoch morsch und riss. Ein weiterer Tötungsversuch mit einem Transportband misslang gleichfalls. Jetzt erwürgte der Angeklagte das Opfer mit bloßen Händen.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verurteilung wegen eines im Jahr 1987 begangenen Mordes an einer Bremer Ladenbesitzerin rechtskräftig
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.06.2009
Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.