Mittwoch, 10. Juni 2009

Verfassungsbeschwerden in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 10. Juni 2009 über mehrere Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26. März 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) und gegen Normen des Gesetzes zur Reform des Vertragsversicherungsrechts vom 23. November 2007 richteten.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verfassungsbeschwerden in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2009

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.