Donnerstag, 28. Mai 2009

Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts

Wird die Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft widerrufen und die sofortige Vollziehung der Verfügung im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet, kommt dem die Wirkung eines vorläufigen Berufsverbots zu (§§ 16, 155 Bundesrechtsanwaltsordnung). Der Rechtsanwalt ist dann nicht mehr Bevollmächtigter, dessen Verschulden der Partei gemäß § 85 Abs. 2 Zivilprozessordnung zugerechnet wird. Auf die Gründe für das Berufsausübungsverbot kommt es nicht an.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.