Der Generalbundesanwalt hat gegen einen Geschäftsmann aus Frankfurt am Main zum dortigen Oberlandesgericht Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und zweier Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz erhoben. Der Angeklagte soll die unerlaubte Lieferung mehrerer Güter - darunter im Jahre 2007 zwei Kameras eines russischen Herstellers, die zur Entwicklung von Atomwaffen erforderlich sind - in den Iran vermittelt haben.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.05.2009
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