Das Landgericht Koblenz hat die Angeklagte vom Vorwurf des Mordes aus niedrigen Beweggründen in 2 Fällen und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte der heute 31-jährigen Angeklagten vorgeworfen, in den Jahren 1993 und 1996 zwei ihrer insgesamt 6 Kinder, nämlich den zur Tatzeit 14 Monate alten Alexander und den seinerzeit 8 Monate alten Leon, getötet zu haben. Alexander habe sie mit einem Kissen erstickt, da sie ihn als Belastung und Einschränkung in ihrer Lebensführung empfunden habe. Aus dem gleichen Grund habe sie 3 Jahre später ihrem Sohn Leon einen Finger so tief in den Rachenraum eingeführt, dass bei diesem die Sauerstoffzufuhr unterbrochen worden sei, er erbrochen und Erbrochenes eingeatmet habe. Hieran verstarb das Kind. Im Jahr 1999 habe die Angeklagte in der gleichen Weise einen Finger in den Rachenraum ihres damals knapp 2 Monate alten Sohns Justin eingeführt, wodurch es zu einer Unterbrechung der Sauerstoffversorgung und heftigem Erbrechen des Säuglings gekommen sei. Sie habe dann jedoch von ihrem Vorhaben abgelassen und einen Notarzt verständigt, wodurch das Kind gerettet werden konnte.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.07.2008
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