Donnerstag, 26. März 2009

Aktuelles zum Wettbewerbsrecht

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute darüber zu entscheiden, ob die Benennung eines Arzneimittels im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung über die Festsetzung eines Festbetrags für dieses Arzneimittel gegen Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes verstößt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen – Kein Verstoß gegen Werbeverbot für Arzneimittel –

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2009

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht.