Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen Kein Verstoß gegen Werbeverbot für Arzneimittel
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2009
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