Donnerstag, 5. Februar 2009

Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat in drei Entscheidungen kennzeichenrechtliche Ansprüche gegen die Verwendung der Bezeichnung "METROBUS" durch die Verkehrsbetriebe in Berlin, Hamburg und München verneint.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2009

Haben Sie noch Fragen zum Markenrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Markenrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.