Donnerstag, 2. Oktober 2008

Keine Gerätevergütung für Computer

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für PCs keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.10.2008

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