Mittwoch, 12. Dezember 2012

Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Befristete Arbeitsverträge mit Unterbrechungen

Für die Höhe des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst sind alle Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, die im Kalenderjahr mit demselben Arbeitgeber bestanden haben.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2012

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