Mittwoch, 12. Dezember 2012

Aktuelles zum Wohnraummietrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit den Fragen befasst, wann die Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters beginnt und ob sich der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten kann.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2012

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