Dienstag, 22. Mai 2012

Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

Der Angeklagte J wurde im November 2010, rechtskräftig seit Juli 2011, wegen Steuerhinterziehung in 16 Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen hatte J als Geschäftsführer einer in Hamburg ansässigen GmbH, die Elektronikgeräte über Internetplattformen an Endkunden veräußerte, insgesamt 819.858,89 € an Umsatzsteuern dadurch hinterzogen, dass er pflichtwidrig die auf die durchgeführten Warenlieferungen entfallende Umsatzsteuer nicht gegenüber den Finanzbehörden angemeldet hatte.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.05.2012

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