Donnerstag, 24. Mai 2012

Bundesgerichtshof erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge zu

Der u.a. für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Pflichtteilsergänzungsanspruch von Abkömmlingen voraussetzt, dass diese nicht nur im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern schon im Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt waren.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge zu

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2012

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Erbrecht.