Mittwoch, 23. Mai 2012

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen im Doppelmordprozess vor dem Landgericht Limburg an der Lahn

Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlich begangenen Fällen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Verabredung zum unerlaubten Handeltreiben in nicht geringer Menge, den Angeklagten Harald V. darüber hinaus wegen unerlaubten Waffenbesitzes, jeweils zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.05.2012

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