Mittwoch, 21. Dezember 2011

Verurteilung wegen Nichtverhinderung des Todes einer Studentin rechtskräftig

Das Landgericht Trier hat den Angeklagten wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2011

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