Mittwoch, 21. Dezember 2011

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Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2011

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