Donnerstag, 22. Dezember 2011

Bundesgerichtshof entscheidet zur Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der drei Angeklagten das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Dezember 2009 aufgehoben, durch welches diese jeweils wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitstrafe verurteilt worden waren (vgl. Pressemitteilung Nr. 176/2011).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.12.2011

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