Dienstag, 19. Juli 2011

Behandlung eines deutschen Patienten in einem deutschen oder Schweizer Rechts

Der Kläger nimmt den beklagten Schweizer Arzt wegen unzureichender Aufklärung über die mit einer Medikamenteneinnahme verbundenen Risiken auf Schadensersatz in Anspruch.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2011

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