Mittwoch, 23. März 2011

Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen auf �Equal Pay�-Anspruch des Leiharbeitnehmers

Kann der Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2011

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