Dienstag, 22. März 2011

Bundesgerichtshof entscheidet zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die beklagte Bank der Klägerin - einem mittelständischen Unternehmen - schadensersatzpflichtig ist, weil sie ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines von ihr konstruierten Zinssatz-Swap-Vertrages (CMS Spread Ladder Swap-Vertrag) verletzt hat.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2011

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