Montag, 21. März 2011

BGH bestätigt Urteil wegen des Parkplatz-Mordes an der B 29

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Urteilsfeststellungen tötete der aus Sizilien stammende Angeklagte am 21. März 2007 auf einem Parkplatz an der B 29 einen 21-jährigen Pkw-Fahrer mit mehreren Schüssen aus einer Pump-Gun. Der Beifahrer erlitt Schussverletzungen. Bei den beiden Opfern handelte es sich um Spieler der Fußballmannschaft der SG Schorndorf. In der Vergangenheit hatten die beiden dem Bruder des Angeklagten, der die Vereinsgaststätte betrieben hatte, wiederholt aus nichtigem Anlass etwa die Fassade der Gaststätte und des Wohnhauses verschmutzt oder ihm telefonisch mit dem Anzünden des Lokals gedroht. Dafür wollte sie der Angeklagte bestrafen. Er verfolgte die beiden deshalb nach dem Fußballtraining mit seinem Pkw. Auf der B 29 brachte er ein Blaulicht an seinem Autodach an, lotste das Fahrzeug, in dem sich die beiden Opfer befanden, auf einen Parkplatz und schoss mit einer Pump-Gun mehrfach auf sie. Während der Fahrer des Fahrzeugs an inneren Blutungen verstarb, konnte der Beifahrer mit Schussverletzungen flüchten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.07.2008

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